Im Weiteren wird seitens des Beschuldigten gerügt, die von ihm geforderte Aufnahme der Überwachungskamera der Tankstelle sei weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft ediert worden (pag. 28). Zudem sei fraglich, wie die Polizisten zur besagten Jahres- und Tageszeit (November um ca. 19:55 Uhr) von ihrer Position her Details der als Beschuldigten vermuteten Person erkannt haben wollten, da dunkle Lichtverhältnisse geherrscht hätten.