Hinzu komme, dass die Polizisten den Roller bzw. dessen Motor oder Auspuff oder gar das Motorenöl nicht berührt bzw. begutachtet hätten, um allenfalls eine «Betriebstemperatur» feststellen zu können. Im Weiteren wird seitens des Beschuldigten gerügt, die von ihm geforderte Aufnahme der Überwachungskamera der Tankstelle sei weder von der Polizei noch von der Staatsanwaltschaft ediert worden (pag. 28).