10 schuldigten anschliessend beim Hinstellen des Motorrades angetroffen hätten, belege keineswegs, dass der Beschuldigte, wie vorgeworfen, ein Motorrad gelenkt haben solle. Hinzu komme, dass die Polizisten den Roller bzw. dessen Motor oder Auspuff oder gar das Motorenöl nicht berührt bzw. begutachtet hätten, um allenfalls eine «Betriebstemperatur» feststellen zu können.