12.1 Nicht erstellter Sachverhalt betreffend den Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Die Verteidigung führt zunächst aus, der Beschuldigte habe von Beginn weg bzw. ab dessen Einvernahme bei der Polizei (Verweis auf pag. 22) die an ihn gerichteten Vorwürfe negiert. Anhand der Aussagen des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft vom 28. Oktober 2019 gemäss pag. 27 Z. 51 ff. und pag. 28 Z. 70 ff. zeigt die Verteidigung den Sachverhalt auf, wie er sich nach Ansicht des Beschuldigten abgespielt haben soll: