]) auch C.________ und D.________ (anlässlich der Hauptverhandlung vom 25. November 2020 [pag. 451 ff. bzw. 456 ff.]) als Zeugen befragt. Auf eine Zusammenfassung der einzelnen Beweismittel wird grösstenteils verzichtet. Einzig auf die ADMAS-Auszüge ist an dieser Stelle kurz einzugehen: Diesen ist zu entnehmen, dass dem Beschuldigten die Erlangung des Lernfahrausweises zwischen dem 14. Juli 2018 und dem 13. Juli 2023 verweigert wurde (pag. 415 f. bzw. pag.