schliesslich liegen der Kammer Kopien ausgewählter Aktenstücke (vgl. Aktennotiz betreffend Beizug von Akten; pag. 46) der edierten Akten des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten vor dem Richteramt Solothurn-Lebern SLSPR-2018.127 (pag. 44 ff.) vor. In subjektiver Hinsicht wurden nebst dem Beschuldigten (anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 8. November 2018 [pag. 22 ff.], der Einvernahme vom 28. Oktober 2019 vor der Staatsanwaltschaft [pag. 26 ff.] und der Einvernahme vor der Vorinstanz an der Hauptverhandlung vom 25. November 2020 [pag. 460 ff.]) auch C.__