7. Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz 7.1 Vorbringen des Beschuldigten Der Beschuldigte lastet der Vorinstanz eine Verletzung der Begründungspflicht als Teilgehalt seines Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) an. Die Vorinstanz habe das rechtliche Gehör bzw. den Teilgehalt des Anspruchs auf Entscheidbegründung des Beschuldigten verletzt, indem sie es im Rahmen ihrer konkreten Beweiswürdigung ab pag.