Mit Eingabe vom 31. August 2021 (pag. 599 ff.) teilte die Verteidigung mit, dass der Beschuldigte mit der L.________AG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitspensum von 100% eingegangen sei. Sie beantragte, die beigelegte Kopie des Arbeitsvertrags vom 25. August 2021 sei zu den Akten zu erkennen. Der Aufforderung der Verfahrensleitung, den Arbeitsvertrag im Original einzureichen (Verfügung vom 2. September 2021; pag. 606 f.), wurde seitens des Beschuldigten nicht gefolgt. Als Beilage der Eingabe vom 13. September 2021 (pag.