IV. Das mit Verfügung vom 30. November 2018 beschlagnahmte Motorrad «Peugeot Speedfight 100», sei dem Berechtigten, Herrn K.________, Hauptstrasse 45, G.________, evtl. Herrn A.________, herauszugeben. V. Herrn A.________ sei vom Kanton Bern eine angemessene Entschädigung im Umfang der Verteidigungskosten gemäss nachzureichender Honorarnote für das Berufungsverfahren auszurichten. VI. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien vollumfänglich dem Kanton Bern aufzuerlegen. VII. Allfällige weitere Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.