o Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert) o Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung o Unerlaubtes Befahren des Radweges mit einem Motorrad o Nichttragen eines Schutzhelmes o Nichtmitführen des Fahrzeugausweises unter Auferlegung der Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Verfahrens an den Kanton Bern. III. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten, inkl. die Kosten für die Aufbewahrung des Motorrades «Peugeot Speedfight 100», seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.