3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Berufungserklärung vom 16. März 2021 stellte Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten den Beweisantrag, es sei vor Ort im Bereich der F.________strasse 11, G.________ ein gerichtlicher Augenschein mit Rekonstruktion der angeblichen Tat unter Teilnahme der beiden Polizisten C.________ und D.________ durchzuführen (pag. 541 f.). Die Kammer wies den Beweisantrag mit begründetem Beschluss vom 25. März 2021 ab (vgl. pag. 549 f.). Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren über den Beschuldigten ein Leumundsbericht, datierend vom 5. Mai 2021 (pag. 562 f.), samt Erhebungs-