3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'600.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 7'275.95, insgesamt bestimmt auf CHF 10'875.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 6'722.20). [Zusammensetzung der Gebühren und Auslagen] 2 II. [Entschädigung der amtlichen Verteidigung] III. Weiter wird verfügt: