1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) fällte über den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) am 25. November 2020 das folgende Urteil (pag. 476 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen am 08.11.2018 im Bereich der F.________strasse 11, G.________ durch 1.1. Führen eines Motorfahrzeugs in angetrunkenem Zustand (qualifiziert) 1.2. Führen eines Motorfahrzeugs ohne Berechtigung