1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft von insgesamt 28 Tagen werden vollumfänglich auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend total CHF 1’200.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 4. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 9'961.25. 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 4’000.00.