56 4. A.________ gestützt auf den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. I.3.2. hiervor und in Anwendung von Art. 106 und 333 StGB sowie Art. 19a Ziff. 1 BetmG zu einer Übertretungsbusse von CHF 150.00 verurteilt wurde, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage. 5. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ in Anwendung von Art. 46 Abs. 5 StGB eingestellt wurde. 6. Weiter verfügt wurde, dass die beschlagnahmte Waffe (Dolch) zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB) wird. II.