2.4. von der Anschuldigung der Sachbeschädigung, angeblich begangen am 14. August 2015 in Zürich, z.N. der Z._____ AG; 2.5. von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen am 2. Mai 2017 in J.________; 3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1. des Fahrens ohne Berechtigung, begangen am 2. Mai 2017 in J.________; 3.2. der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen am 16. Dezember 2017 in K.________ sowie am 17. Dezember 2017 in Interlaken.