Der Aufwand von 55 Minuten für «Mitteilungen an Klienten» wird daher gesamthaft gestrichen. - Ebenfalls zu den Kanzleiarbeiten zählt die «Aktenbearbeitung» vom 6. Mai 2021 woraus eine Kürzung um 30 Minuten resultiert. - Der Gesamtaufwand von 12 Stunden zum Aktenstudium im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung sowie zum Ausarbeiten des Parteivortrags (Einträge vom 30. November und 2. Dezember 2021 sowie vom 27. Juli, 12. August und 16. August 2022) erscheint nach der Aktenkenntnis im erstinstanzlichen Verfahren nicht nachvollziehbar und rechtfertigt eine Kürzung um 3 Stunden.