Auslagen: CHF 12'183.85). Da sie den Beschuldigten teilweise freisprach und teilweise schuldig erklärte, bestimmte sie den Verteilschlüssel auf ⅓ (zu Lasten des Beschuldigten) und ⅔ (zu Lasten des Kantons Bern). Entsprechend auferlegte sie CHF 9'961.25 dem Beschuldigten und die restlichen CHF 19'922.60 dem Kanton Bern (1319 f.). Der Kammer erscheinen die Frei- und die Schuldsprüche im vorliegenden Fall qualitativ ungefähr gleichwertig, sodass sich eine Kostenauflage zu jeweils 50% angeboten hätte.