Sie schilderte eindrucksvoll, dass sie im Nachgang an die Vorfälle eine gewisse Zeit lang Angst verspürte, sich zuhause verschanzte und auf dem Weg zum Einkaufen Umwege ging. Beide Vorfälle – sexuelle Nötigung und versuchte Nötigung – zeitigten somit gravierende Auswirkungen. Diese können derweil nicht mit einer konstitutionellen Prädisposition erklärt werden, wie die Verteidigung argumentiert. Gemäss dem Arztbericht der Psychiatrie Spitäler AD.________ vom 22. September 2021 führten die beiden Vorfälle zu einer Akzentuierung der bereits bestehenden, seit dem Jahr 2008 behandelten posttraumatischen Belastungsstörung (pag.