26.4 Subsumtion Der Beschuldigte hat keinen nennenswerten Bezug zur Schweiz und befand sich nur vorübergehend (wenn auch über Monate) zur Ausübung einer saisonalen Erwerbstätigkeit hier, die er bereits seit längerer Zeit nicht mehr innehat. Nach seinem Aufenthalt in der Schweiz begab er sich nach Portugal, wo er in der Hotellerie und der Gastronomie tätig war (pag. 1541, Z. 36 ff.). Der Ausbruch der Corona- Pandemie entzog ihm diese Lebensgrundlage, sodass er sich gezwungen sah, nach Deutschland zurückzukehren (pag. 1541, Z. 40 f.). Er verfügt weder über einen ständigen Wohnsitz noch über einen Arbeitsplatz in der Schweiz.