25. Fazit zur Strafzumessung und konkrete Strafen Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, wobei die vorläufige Festnahme sowie die Untersuchungshaft im Umfang von 28 Tagen angerechnet, der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wird. Er wird ferner verurteilt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 10.00, ausmachend CHF 1'200.00, wobei der Vollzug ebenfalls aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt wird. V. Landesverweisung