Seit dem erstinstanzlichen Urteil hat sich die wirtschaftliche Situation des Beschuldigten verschlechtert. Gestützt auf seine Angaben ist von bescheidenen finanziellen Verhältnissen auszugehen. Er wird in Deutschland nicht finanziell unterstützt und wohnt auf einem Campingplatz. Er lebt gegenwärtig von Erspartem, das mangels Einkünften stark abgenommen habe (pag. 1541, Z. 18 ff.). Im Zeitpunkt des Urteils strebte er eine vorübergehende Anstellung im filmischen Bereich oder in der Gastronomie am Oktoberfest an (pag. 1540, Z. 34 ff.), was nur eine zeitweise Linderung verschaffen dürfte.