38 die Nötigung zum Nachteil von Y.________ aufgrund des Tatverschuldens als die schwerste der mit Geldstrafe zu ahndenden Straftaten. Sie bildet damit den Ausgangspunkt zur Bestimmung der Einsatzstrafe. Da zwingend eine Geldstrafe auszusprechen ist, reicht der Strafrahmen theoretisch bis zu 180 Tagessätzen, wobei aufgrund des geltenden Verschlechterungsverbots 120 Tagessätze nicht überschritten werden dürfen. Gründe für ein Über- oder Unterschreiten des ordentlichen Strafrahmens liegen nicht vor.