Da der Beschuldigte sich weigerte, den Bus zu verlassen, und dabei Gewaltbereitschaft signalisierte, sorgte er dafür, dass der Bus nicht fahrplanmässig, sondern mit einer Verspätung von wenigen Minuten abfahren konnte. Er verhinderte mit seinem Auftreten, dass V.________ ihn aus dem Bus befördern und planmässig abfahren konnte, was Bestandteil seiner Amtsbefugnisse gewesen wäre. Dem Beschuldigten war dabei klar, dass seine Äusserungen verbunden mit seinem Auftreten geeignet sind, beim Buschauffeur Angst hervorzurufen, und wollte dies. Er wusste ebenso, dass sein Auftreten die fahrplanmässige Abfahrt des Busses verzögern würde.