Diese Äusserungen verbunden mit der Körperhaltung des Beschuldigten, dem Ballen der linken Faust am nach unten gerichteten Arm, dem aggressiven Gesichtsausdruck und dem unablässigen Blickkontakt signalisierten dem Buschauffeur eine Gewaltbereitschaft aufseiten des Beschuldigten. Er wurde durch den Vorgang verängstigt. Da der Beschuldigte sich weigerte, den Bus zu verlassen, und dabei Gewaltbereitschaft signalisierte, sorgte er dafür, dass der Bus nicht fahrplanmässig, sondern mit einer Verspätung von wenigen Minuten abfahren konnte.