_, die Straf- und Zivilklägerin zum Rückzug ihrer Strafanzeige betreffend Vergewaltigung und sexuelle Nötigung zu bewegen, und sagte während des Gesprächs, «es sei jemand schnell verschwunden» und es sei kein Problem, jemanden «bei lebendigem Leib zu häuten». Durch diese Äusserung stellte er der Straf- und Zivilklägerin ein künftiges, von seinem Willen abhängiges,