Er beklagte sich über die seiner Meinung nach ungerechtfertigte Busse, die ihm zuvor auferlegt worden war, und fügte an, dass er sich Gesichter gut merken könne – auch dasjenige von V.________ – und er herausfinden werde, mit wem er es zu tun gehabt habe. Dabei hatte der Beschuldigte einen aggressiven Gesichtsausdruck, hielt den Blick unablässig auf V.________ gerichtet und ballte mindestens zweimal die linke Faust am nach unten gerichteten Arm, was der Buschauffeur V.________ wahrnahm. Dieser wurde durch das Auftreten und die Äusserungen des Beschuldigten verängstigt und er sah sich veranlasst, den Alarmknopf zu betätigen.