Nicht ersichtlich sind hingegen Anzeichen übermässigen Alkoholgenusses, wie etwa ein schwankender Gang, wobei wie bereits erwähnt beim Beschuldigten eine gewisse Toleranz vorliegen dürfte. Der Beschuldigte stellt die von V.________ geschilderte Gefühlslage nicht in Abrede. Er könne sich gut vorstellen, dass Herr V.________ aufgrund seines «weicheren Charakters» Angst vor ihm bekommen habe (pag. 1557, Z. 36 ff.). Aufgrund einer anatomischen Besonderheit, bei der die Sehnen in beiden Mittelfingern überspringe, könne es so gewirkt haben, dass er die Faust geballt habe.