30 auch hängen lassen. Er habe dies so interpretiert, als er ihm zeigen wolle, dass er bereit wäre. Sein Gesichtsausdruck schien kurz davor zu explodieren. Er habe weiter gesagt, er vergesse nie ein Gesicht. Der Zeuge V.________ führte weiter aus, er habe auch nicht das Gefühl gehabt, dass der Beschuldigte unter Alkoholoder Drogeneinfluss gestanden sei. Auf Frage, in welcher Weise der Beschuldigte ihn bedroht habe, sagte er: «Indem er äusserte, er merke sich alle Gesichter, auch mich und dass er mich wieder finden würde, wenn er mich suchen würde.» (pag. 590 Z.73 ff.).