12.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte räumt ein, den Buschauffeur V.________ wegen einer (seiner Meinung nach ungerechtfertigten) Busse konfrontiert und ihn nach Ansprechpartnern des Transportunternehmens für eine förmliche Beschwerde gefragt zu haben (pag. 1556 f., Z. 42 ff.). Strittig und zu untersuchen ist, ob er diesen gestisch und/oder verbal bedrohte. 12.3 Beweiswürdigung der Kammer Es wird vorab auf die zutreffende Beweiswürdigung der Vorinstanz verwiesen, der sich die Kammer anschliesst (Ziff. III.4.2.3. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 1299 f.).