_ wurde dadurch in Angst versetzt, was sie bis ca. Mitte November 2018 daran hinderte den Beschuldigten bei der Polizei anzuzeigen. Am 20. November 2018 stellte sie Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen aller in Frage kommenden Delikte (pag. 286). Der Beschuldigte wusste, dass seine Androhung, verbunden mit der Bezugnahme auf das vorausgegangene Würgen, Y.________ verängstigen und von einer Polizeimeldung bzw. einer Strafanzeige abhalten würde. Dies wollte er.