Zu klären bleibt lediglich der Tatzeitraum. Bei der Polizeimeldung am 20. November 2018 erklärte die Zeugin, der Würgevorfall habe sich vor ungefähr 2 Monaten zugetragen, was in der Anklageschrift aufgenommen wurde («Mitte September»; pag. 1025). Auf Frage der Vorinstanz datierte die Zeugin den Vorfall hingegen auf Anfang August 2018 (pag. 1203, Z. 35).