Insgesamt besteht für die Kammer kein Zweifel, dass sich der Vorwurf wie zur Anklage gebracht zugetragen hat. Daran vermag auch die von der Verteidigung eingereichte Email-Nachricht der Zeugin an den Beschuldigten vom 29. November 2018 nichts zu ändern. Deren Inhalt (unter anderem: «[…] meine Liebe wurde von dir mit Füssen getreten […]. Ich hoffe auch, dass du irgendwann Einsicht zeigst und siehst, dass dieser innerliche [Dämon], der stets mit Alkohol gefüttert werden will, dich mehr und mehr zerstört […]; pag. 1583) steht den Aussagen der Zeugin nicht entgegen, sondern bestätigt sie.