_ aufgeführten Vorwürfe gegen den Beschuldigten zurückzuführen sei, wie die Verteidigung weiter geltend macht, überzeugt nicht. Der Brief dürfte gewissermassen «das Fass zum Überlaufen» gebracht haben und war ein Grund, weshalb sich Y.________ letztlich für eine Polizeimeldung entschied (so auch pag. 1204, Z. 27 ff.). Für sie dürfte aber einzig entscheidend gewesen sein, dass es sich bei dem Brief der Gemeinde H.________ – aus ihrer Sicht – um Informationen vonseiten Dritter handelte und nicht um beschönigte Darstellungen des Beschuldigten (vgl. pag. 1205, Z. 4 f.).