27 meinde H.________ erhalten, in dem diverse strafrechtliche Vorwürfe gegen den Beschuldigten aufgelistet waren und mitgeteilt wurde, dass seine Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz auslaufe und er das Land verlassen müsse (pag. 1204, Z. 27 ff.). Es kann nicht nachvollzogen werden, was Y.________ nach dem Brief der Gemeinde H.________, der ihre Beziehung faktisch beendete und sie zur Trennung vom Beschuldigten bewog (pag. 1204, Z. 29 ff.), mit einer angeblich falschen Anschuldigung hätte bezwecken wollen.