26 11. Vorwurf der Nötigung (AKS I.3.2.) 11.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in Ziff. I.3.2. der Anklageschrift Nötigung zum Nachteil von Y.________ [Y.________], begangen in der Zeit ca. Mitte September 2018 bis ca. 15. November 2018 in H.________, durch folgendes Vorgehen vorgeworfen (wobei der darin enthaltene Vorwurf der einfachen Körperverletzung, der zusätzlich separat in Ziff. I.4. der Anklageschrift separat angeklagt wurde, vollständigkeitshalber mitaufgeführt wird; pag. 1025): «A.__