_ seine Äusserungen der Straf- und Zivilklägerin, seiner langjährigen guten Freundin, sogleich weiterleiten wird. Ebenso wusste er, dass die Straf- und Zivilklägerin durch seine Äusserung verängstigt und in eine Zwangslage versetzt wird. Dies alles wollte der Beschuldigte.