25 der (platonischen) Beziehung zwischen AC.________ und der Straf- und Zivilklägerin und konnte daher davon ausgehen, dass letztere informiert werden würde. Die Information an die Straf- und Zivilklägerin erfolgte sogleich und zeitigte gravierende Auswirkungen. Eindrücklich bestätigte sie den Vorgang gegenüber der Kammer und schilderte, dass sie sich in der Folge zuhause eingeschlossen und zum Einkaufen Umwege auf sich genommen habe (pag. 1538, Z. 22 ff.).