Dafür müssten konkretere Anhaltspunkte vorliegen als ihre lange Freundschaft. Dass die beiden früher eine Paarbeziehung geführt hätten, was der Beschuldigte als mögliches Motiv von AC.________ für eine Falschbelastung anführte (pag. 1554, Z. 26 f.), verneinte dieser glaubhaft und ohne entsprechenden Vorhalt (pag. 581, Z. 26 f.). An den Aussagen von AC.________ fällt in erster Linie eine grosse Zurückhaltung auf («Mir kam es so vor, dass er möchte, dass ich Frau C.________ dazu bringen soll, die Anzeige zurückzuziehen»; pag. 582, Z. 47 f.).