10.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte gibt zu, AC.________ aufgefordert zu haben, die Straf- und Zivilklägerin zu bitten, die Anzeige zurückzunehmen und sie zu überzeugen, dass die ganze Sache Unsinn sei. Allerdings bestreitet er, dass er AC.________ gebeten habe, der Straf- und Zivilklägerin auszurichten, er werde sie «andernfalls bei lebendigem Leibe häuten» und dass «jemand schnell verschwunden sei» (pag. 1192, Z. 16 ff.; pag. 1223 f.). 10.3 Beweiswürdigung Es wird vorab auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen, denen sich die Kammer vollumfänglich anschliesst (Ziff.