_ liess AC.________ C.________ ausrichten, dass er (A.________) sie (C.________) ansonsten «bei lebendigem Leibe häuten werde» und dass «jemand schnell verschwunden sei». Diese Äusserungen tätigte er in der Absicht und im Wissen darum, dass AC.________ C.________ den Inhalt des Gesprächs erzählen werden wird, da dieser ein enger Freund der Straf- und Zivilklägerin ist. AC.________ erzählte C.________ dann auch tatsächlich von diesem Vorfall, woraufhin diese in Angst und Schrecken versetzt wurde und sich seither kaum mehr aus dem Haus traut, die Anzeige gegen A.________ jedoch nicht zurückzog.