Stattdessen drückte der viel kräftigere Beschuldigte ihren Kopf und ihren Rücken ins Kissen und fuhr mit der analen Penetration fort. Die Straf- und Zivilklägerin verspürte aufgrund dessen in der Folge unter anderem im Analbereich starke Schmerzen. Der Beschuldigte wusste aufgrund ihrer Widerworte und der Abwehrreaktion, dass die Straf- und Zivilklägerin mit dem analen Eindringen nicht einverstanden war. Er wusste auch, dass sie sich aufgrund seiner überlegenen körperliche Konstitution, seiner Positionierung hinter bzw. über ihr und dem Drücken ihres Kopfes und ihres Rückens in die Matratze nicht weiter gegen ihn zur Wehr setzen konnte.