_ durchlief die Straf- und Zivilklägerin infolge des Geschehens am 29. September 2017 eine Retraumatisierung (pag. 1437 f.). Dies deckt sich mit ihren Angaben am 16. Oktober 2017 auf die Frage, wie sie sich fühle. Sie sei etwas unsicher und habe sich letzte Woche in der Wohnung verschanzt und die Fensterläden verschlossen, weil sie sich hilflos, alleine und verängstigt gefühlt habe (pag. 640, Z. 40 ff.). Diese ärztlich attestierten Folgen untermauern das Beweisergebnis. Die Einschätzung des Beschuldigten, wonach die Straf- und Zivilklägerin einen Racheakt gegen ihn angekündigt habe und eine «super Schauspielerin» sei (pag.