22 (pag. 486). Wie im Gutachten festgehalten, schliesst dies stattgehabte freiwillige oder unfreiwillige sexuelle Handlungen nicht aus. Die Folgen der Tat für die Straf- und Zivilklägerin, die sich aus den vorhandenen Arztberichten ergeben und ihren Aussagen entnommen werden können, sprechen ebenso für den Vorwurf gemäss Anklageschrift. Gemäss dem Arztbericht der Psychiatrie Spitäler AD.________ durchlief die Straf- und Zivilklägerin infolge des Geschehens am 29. September 2017 eine Retraumatisierung (pag.