Er habe einen Schlüssel von der Straf- und Zivilklägerin bekommen, welchen er ihr direkt wieder zurückgegeben habe. Er habe ihre Wohnung erst am nächsten Tag [er spricht hier vom 6. Oktober 2017] verlassen wollen, weil es am Abend geregnet habe. Er habe sich in die Küche gelegt. Sie habe währenddessen im Schlafzimmer randaliert. Sie sei in die Küche gekommen und auf seinen Sachen «rumgetrappelt», dann sei er aus der Wohnung raus und habe draussen übernachtet. Am nächsten Morgen sei er von der Polizei auf dem Weg zur Arbeit aufgegriffen worden.