_» wird im Weiteren durch den Beschuldigten bestätigt: Vor erster Instanz und vor der Kammer führte er aus, sein Freund AB.________, bei dem er untergekommen sei, als er in K.________ als Zimmermann arbeitete, habe nicht mehr gewollt, dass er (Beschuldigter) bei ihm (AB.________) übernachte und habe ihm empfohlen, bei der Straf- und Zivilklägerin zu fragen. Diese habe er bereits seit einigen Jahren gekannt von einer Geburtstagsfeier. Er habe mit ihr Kontakt aufgenommen und gefragt, ob er bei ihr unterkommen könne (pag. 1190 Z. 12 ff.). Er habe einen Schlüssel von der Straf- und Zivilklägerin bekommen, welchen er ihr direkt wieder zurückgegeben habe.