628 Z. 84 ff.). Am 16. Oktober 2017 bestätigte sie die Einladung als Dankesgeste dafür, dass er ihr damals «ein paar Mal etwas einkaufen ging» (pag. 641 Z. 124 ff.). Er habe gefragt, ob er bei ihr übernachten dürfe und habe geweint. Er sei auch besoffen gewesen und habe gesagt, die Straf- und Zivilklägerin sei seine letzte Chance (pag. 641 Z. 134 ff.). Er habe schon bei verschiedenen Leuten übernachtet und sei von diesen jeweils aus der Wohnung geschmissen worden. Dann habe er einfach sie angefragt (pag. 646 Z. 343 ff.). An der erst-