Die erstinstanzliche Hauptverhandlung fand über drei Jahre nach dem Vorfall statt. Der 6. Oktober 2017 war mit der zuvor beschriebenen Polizeimeldung um 03:42 Uhr und den anschliessenden Untersuchungen und Befragungen ein ereignisreicher und markanter Tag in dieser Angelegenheit. Dass sie sich in erster Linie an dieses Datum erinnerte, ist nachvollziehbar. Was das Kerngeschehen betrifft, erscheinen daher die tatnächsten Aussagen der Straf- und Zivilklägerin als verlässlicher. Diese zeugen von einem Detailreichtum, schildern Gefühle (es habe «mega wehgetan» [pag. 628 f., Z. 92 f.]; sie habe sich einfach «schäisse» gefühlt während des Vorfalls [pag.