Er habe sie auf den Rücken gelegt und Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt. Anschliessend habe er sie umgedreht und sei anal in sie eingedrungen. Sie habe ihn während des analen Eindringens mehrmals gebeten aufzuhören (pag. 633, Z. 303), er habe dies als «Vergangenheitstherapie» dargestellt und ihren Kopf und ihren Rücken in die Matratze gedrückt. Er sei auch «mega kräftig». Währenddessen habe sie den Beschuldigten zur Abwehr an der linken Brustwarze gekratzt (pag. 628, Z. 94 ff.; pag. 1198, Z. 12; pag. 1537, Z. 43). Zuvor sei es bereits zu oralem Geschlechtsverkehr gekommen (pag. 632, Z. 272; pag. 1197, Z. 34 f.).