525 ff.) – ist sprunghaft, lebensfremd und weist keinerlei Details auf («Ich habe dann den Kontakt zu ihr aufgenommen und sie gefragt, ob ich bei ihr unterkommen kann. Ich war an diesem Tag nicht so gut drauf. Wir haben dann angefangen Sex zu haben in unterschiedlichen Varianten»; pag. 1190, Z. 17 ff.). Anlässlich der körperlichen Untersuchung zum rechtsmedizinischen Gutachten vom 6. Oktober 2017 wollte sich der Beschuldigte hingegen noch nicht festlegen, ob es in den Tagen zuvor zu sexuellen Handlungen gekommen sei; es sei viel Alkohol im Spiel gewesen (pag.